Donnerstag 21. November 2024

Kommerzielle Leihmutterschaft: System der Ausbeutung

 

Kommerzialisierte Leihmutterschaft prosperiert dort, wo die Not groß ist, zum Beispiel in Indien oder der Ukraine.

 

Babyhandel ist laut internationaler Kinderrechtskonvention verboten. Die Kommerzialisierung von Leihmutterschaft folgt aber gleichen Gesetzen: Bezahlt wird nach Lieferung. Die AuftraggeberInnen erwarten ein gesundes Kind. Endet eine Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt, startet ein neuer Versuch mit einer anderen Frau.

 

Das Kind wird im System der Leihmutterschaft zur Ware. Es wird bei einer Klinik in Auftrag gegeben. Das Prozedere wird vertraglich geregelt. Von der Leihmutter wird Qualität erwartet – also ein gesundes, nicht behindertes Kind zu liefern. Oder nur ein Kind und nicht mehrere, wie es im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation auch passieren kann.
 

Seite drucken
aktion leben österreich
A-1150 Wien, Diefenbachgasse 5/5
T: +43.1.512 52 21 | F: +43.1.512 52 21-25 | E: info@aktionleben.at
Darstellung:
https://www.leihmutterschaft.at/