Leihmutterschaft: in der Praxis viele Probleme
Konflikte, die nicht sein müssten
Viele Fragen sind im Verlauf von Leihmutterschaften bereits aufgetreten. Einige davon könnten juristisch gelöst werden. Doch wäre das wirklich der richtige Weg? Wir sind überzeugt, dass ein Verbot von Leihmutterschaft der bessere Weg wäre, damit folgende in der Vergangenheit aufgetretenen Konflikte erst gar nicht entstehen:
- Die Leihmutter will das Kind behalten. Darf sie die Herausgabe des Kindes an die Wunsch-Eltern verweigern?
- Die Wunsch-Eltern trennen sich im Verlauf der Schwangerschaft. Wem gehört dann das Kind? Kann es passieren, dass es „elternlos“ zurückbleibt, wenn niemand das Kind haben möchte?
- Die Wunsch-Eltern wollen ein Kind nach der Geburt nicht mehr, weil es behindert ist oder das falsche Geschlecht hat. Was passiert dann mit dem Kind?
- Die Wunsch-Eltern fordern einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Mehrlingsreduktion. Die Leihmutter will das nicht. Darf sie einen Schwangerschaftsabbruch verweigern? Wem gehört dann das Kind? Wer kommt für die Kosten auf?
- Dürfen Paare oder Einzelpersonen beliebig viele Wunschkinder in Auftrag geben?
- Was unterscheidet Leihmutterschaft von Kinderhandel?