Donnerstag 21. November 2024

Kinder in rechtlicher Grauzone

Leihmutterschaft ist in vielen Ländern Europas verboten. Manche Paare hält das aber nicht davon ab, in andere Länder zu reisen, wo dies möglich ist. Sollen die widerrechtlich gezeugten Kinder automatisch wie leibliche Kinder der Wunscheltern anerkannt werden? In letzter Zeit gab es einige aufsehenerregende Musterprozesse in Frankreich, Italien und Deutschland mit unterschiedlichen Ergebnissen.

 

Frankreich

In Frankreich entschied das oberste Verwaltungsgericht, dass auch nicht verwandte soziale Eltern Kinder aus einer Leihmutterschaft adoptieren dürfen. Dieses Urteil von Juni 2017 dürfte richtungsentscheidend sein hinsichtlich der Anerkennung von Kindern französischer Wunscheltern, die eine Leihmutter im Ausland in Anspruch nehmen.

 

Italien

In Italen wurde dem Wunschelternpaar Paradiso/Campanelli das Sorgerecht für ein Kind entzogen, das durch eine russische Leihmutter geboren wurde. Keiner der Wunscheltern war mit dem Kind verwandt. Das Urteil begründete das Gericht damit, die Eltern hätten bewusst das italienische Fortpflanzungsmedizingesetz umgangen und internationale Bestimmungen von Auslandsadoptionen verletzt. Die Kindeswegnahme sei gerechtfertigt, um das staatliche Interesse an der Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.

Dieser Fall ist besonders bedeutsam, weil sich die Wunscheltern auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte. Dort wurde die Rechtmäßigkeit des italienischen Urteils bestätigt.

 

Deutschland

Ebenso erkannte das Oberlandesgericht Braunschweig ein Ehepaar aus Deutschland, das eine Leihmutter aus den USA beschäftigt hatte, nicht als rechtliche Eltern an. Die in Colorado ausgestellte Geburtsurkunde wurde nicht anerkannt. Mit dem Vertrag in den USA habe das Paar gegen das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz verstoßen. Die Elternschaft könne nach deutschem Recht allein auf Abstammung und Adoption und nicht auf eine vertragliche Grundlage gestützt werden. Wegen der Bedeutung des Falls hat das OLG eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen, dessen Urteil noch ausständig ist. Das Kind lebt weiterhin bei den deutschen Wunscheltern, die das Sorgerecht haben.

 

Portugal

Im Sommer 2017 trat in Portugal ein Gesetz in Kraft, das Leihmutterschaft in eingeschränktem Umfang erlaubt. Nur Frauen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, dürfen eine Leihmutter in Anspruch nehmen. Die Bezahlung der Leihmutter ist nicht erlaubt. Ob dieses Gesetz hält und was es in der Praxis bedeutet, wird sich frühestens in einem Jahr zeigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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