50 Jahre Fristenregelung: Erfahrungen zusammenbringen!
Anlass für diese Aussagen ist die jüngst wieder erhobene Forderung nach Herausnahme der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht durch die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und die Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik in Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGPGG/PSYGYN).
Die Gesellschaften fordern zudem Schwangerschaftsabbrüche als Kassenleistung, lehnen aber Erhebungen für faktenbasiertes Handeln und Prävention ab. „Dies verwundert und ist ein Widerspruch in sich, da gerade die Medizin in allen anderen Bereichen Wissenschaftlichkeit einfordert“, betont Kronthaler und erinnert: „Die Fristenregelung wurde mit dem Ziel eingeführt, es soll die hohe Zahl der Abbrüche gesenkt werden. Bis heute fehlen Evaluierungen, ob es erreicht wurde.“
Thema differenziert sehen
Die Forderungen enthalten auch die Kostenübernahme für Verhütung und sexuelle Bildung. Beides zusammen würde sicher der Prävention von ungewollten Schwangerschaften dienen, braucht aber ebenfalls begleitende Studien, damit die Finanzierung zielgruppengerecht und gesichert erfolgt.
aktion leben stimmt dieser Forderung daher zu, wünscht sich aber eine differenzierte Gestaltung und Betrachtung: „Wichtig ist zu wissen, dass Verhütung nur zum geringeren Teil an den Kosten scheitert. Unsicherheiten über die Wahl der Methode, Ambivalenzen gegenüber einer möglichen Schwangerschaft und Anwendungsfehler sind häufigere Gründe für ungeplante Schwangerschaften. Zudem werden auch ungewollte Schwangerschaften ausgetragen und geplante abgebrochen. Krisen, Ambivalenzen und oft unerwartete Änderungen der Beziehung oder der Ressourcen führen unter anderem dazu“, erläutert Kronthaler.
Lebensgeschichtliche Bedeutung
Bedauerlicherweise fehlt in dem Positionspapier, dass Abbrüche keine wünschenswerte Methode der Geburtenregelung sind und es möglichst wenige Abbrüche geben soll. „Eine ungewollte Schwangerschaft ist für eine Frau, ein Paar oft eine der schwersten Krisen ihres Lebens und verlangt ihnen unwiderrufliche Entscheidungen ab“, berichtet Kronthaler. Ob eine Schwangerschaft abgebrochen oder ein Kind geboren wird, hat lebensgeschichtliche Bedeutung.
Die psychosoziale Dynamik sei stark und komme aber nicht vor in dem Positionspapier: „Manche Frauen werden unter Druck gesetzt in jede Richtung, wollen weiter funktionieren und fühlen sich gespalten. Sie erfahren sich oft als alleingelassen. Ergebnisoffene Beratung zur Verfügung zu stellen und Unterstützung für ein Leben mit Kind, wenn dies der Wunsch der Frau ist, gehören daher unabdingbar zu dem Thema Fristenregelung und Schwangerschaftsabbruch dazu“, sagt Martina Kronthaler.