Es gibt viele Konstellationen, durch die Kinder nicht erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind: Samen- und Eizellspenden, bei denen den Kindern nicht mitgeteilt wird, dass sie Spenderkinder sind, sind ein Beispiel dafür. Ebenso wie Samen- und Eizellspenden, die anonym und ohne die Möglichkeit der Rückverfolgung getätigt wurden. Beide Varianten sollte es laut Kinderrechtskonvention nicht geben, denn gemäß dieser gibt es ein „Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft“.
Die aktuellen Urteile zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“ verstärken die Vorstellung von Kindern als „Schadensfall“ und nähren die Illusion, jedes Kind müsse ein Wunschkind sein. aktion leben fordert den Gesetzgeber auf, einen anderen, solidarischen Kurs einzuschlagen.
aktion leben mahnt neuerlich eine sorgfältige und seriöse Evaluierung zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Österreich ein. „Vor einer Debatte um die rechtlichen Regelungen brauchen wir endlich verlässliche Daten, so wie es in nahezu allen Ländern Europas selbstverständlich ist“, erklärt aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. Nur so kann Prävention gelingen und ein sachkundiger Dialog beginnen.