UN-Bericht über Kinderrechte in Österreich: Zeit vor der Geburt fehlt!
Im Jänner prüfte der UN-Kinderrechtsausschuss die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) in Österreich und legte umfassende Empfehlungen vor. „Entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse fehlen Maßnahmen gegen vorgeburtliche Verletzungen von Kinderrechten zur Gänze“, kritisiert Martina Kronthaler. Es sei dringend geboten, die Kinderrechtskonvention eindeutig auch für die ungeborenen Kinder gelten zu lassen.
Gesundheit beginnt lange vor der Geburt
Kinder haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 24 KRK): „Die Weichen dafür werden schon in der Schwangerschaft gestellt!“, betont Kronthaler und fordert: „Die Kinderrechte müssen daher auch ungeborenen Kindern zustehen!“ aktion leben erwartet von der Regierung, neben den vom UN-Komitee empfohlenen Maßnahmen dringend auch jene Bereiche anzusehen, die schwangere Frauen und Kinder am Lebensanfang betreffen. „Es ist noch immer nicht selbstverständlich, dass Frauen in der Schwangerschaft von spezialisierten Beratungsstellen erfahren und dass diese für sie erreichbar sind. Jede Frau soll die Sicherheit haben, dass sie bei Problemen und Sorgen in der Schwangerschaft in Schwangerenberatungsstellen Unterstützung bekommt“, sagt Kronthaler.
Gegen Diskriminierungen von Kindern mit Behinderung
Zu Recht mahnt das UN-Komitee Österreich, Kindern mit Behinderungen öffentliche Unterstützung nach einem einheitlichen System und umfassende Teilhabe zu ermöglichen. „Im Staatenbericht fehlt aber die vorgeburtliche Zeit mit Blick auf Pränataldiagnostik“, merkt Kronthaler an. „Diese sucht zum Teil gezielt Kinder mit Chromosomenabweichungen, ohne damit eine Therapie verbinden zu können. Zahlen und Daten fehlen, um die Auswirkung der Pränataldiagnostik auf Kinder abschätzen zu können.“ Diskriminierung beginne bereits bei den ungeborenen Kindern, positive Maßnahmen für die Wahrung der Rechte behinderter Kinder müssen daher ebenso früh ansetzen.
Kritik an Kinderhandel fehlt!
„Eine schnell wachsende massive Verletzung von Kinderrechten passiert derzeit weltweit durch Leihmutterschaft“, erklärt Kronthaler. „Kinder werden dabei wie eine Ware gehandelt, ihre Mütter werden dafür bezahlt, sie auszutragen und wie bestellt bei den AuftraggeberInnen abzuliefern.“ Leihmutterschaft ist Kinderhandel, der in Artikel 35 der Konvention verboten ist. aktion leben verlangt dringend, dass Leihmutterschaft geächtet und weltweit als schwerwiegender Verstoß gegen die Kinderrechte bestraft wird.
Schwangerschaftsabbruch und Recht auf Leben
Als die Kinderrechtskonvention verhandelt wurde, wurden zeitgleich die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Es war nicht möglich, gleichzeitig über Schwangerschaftsabbrüche zu sprechen und die ungeborenen Kinder im Blick zu haben. „30 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention sollte klar sein, dass man ungeborene Kinder nicht ausschließen kann.“ Das widerspricht dem Grundgedanken von Menschenrechten, die allen Menschen zukommen. „Aus dem Recht auf Leben ergibt sich eine Verpflichtung des Staates, sich für Prävention und für Hilfsangebote für schwangere Frauen einzusetzen. Die Selbstbestimmung von Frauen und die Fristenregelung werden dadurch nicht infrage gestellt“, stellt Kronthaler klar.
Neue Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“
Aus Anlass von 30 Jahren Kinderrechte widmet aktion leben ihre aktuelle Jahresbroschüre dem Thema „Kinderrechte von allem Anfang an“. Diese kann um 4 Euro bei aktion leben österreich bestellt werden.