30 Jahre Kinderrechte: Wo bleiben Kinder vor der Geburt?
Am 2. September vor 30 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Darin sind unter anderen verankert: „Das Recht von Kindern, nicht verkauft oder gehandelt zu werden“, „Das Recht, soweit wie möglich ihre Eltern zu kennen und bei ihnen zu leben“ oder „Das Recht, dass bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, ihr Wohl und ihre Interessen berücksichtigt werden“.
Wissenschaft bestätigt Bedeutung der frühesten Lebenszeit
„Verletzungen von Kinderrechten passieren bereits vor der Geburt und haben lebenslange Folgen“, erklärt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich. Bei Leihmutterschaft etwa werden Kinder gegen Geld gehandelt – ein grober Verstoß gegen Artikel 35 der Kinderrechtskonvention. „Kinderrechte stehen zwar im Rang von Menschenrechten, werden aber dennoch missachtet.“ Ein Grund dafür liegt darin, dass nicht klar definiert ist, ob die Kinderrechte schon vor der Geburt gelten.
Kinder von Anfang an schützen
„aktion leben fordert daher, dass Kinder von Anfang an – schon vorgeburtlich – gesehen und geschützt werden“, betont Kronthaler. „Dies würde dem Stand der Wissenschaft entsprechen, die sich zunehmend mit der frühesten Lebenszeit beschäftigt und weitreichende Auswirkungen früher Einflüsse wie Stress oder Ernährung der Mutter auf die Kinder bestätigt.“ aktion leben beobachtet etwa in der Arbeit mit schwangeren Frauen, dass sich frühe Bindung und eine stabile Lebenssituation sehr positiv auf die Kinder auswirken. „Werden Kinder von Anfang an als Gegenüber mit eigenen Bedürfnissen gesehen, führt das zudem automatisch zu einem achtsameren Verhalten gegenüber schwangeren Frauen“, ist Kronthaler überzeugt.
Techniken am Lebensanfang verletzen Kinderrechte
Große Bedeutung hätte die umfassendere Deutung der Kinderrechte auch für die Bewertung von Techniken am Lebensanfang wie dem Handel mit Eizellen, der Leihmutterschaft oder genetischen Untersuchungen und Veränderungen am Embryo. „Bei der Leihmutterschaft wird das kindliche Bedürfnis nach kontinuierlicher Bindung verletzt und vorsätzlich verhindert, dass die Mutter, die das Kind trägt, eine tiefe Beziehung zu ihm aufbaut. Das widerspricht seinen Rechten nach bestmöglicher Gesundheit und es widerspricht auch dem Verbot, gegen Geld gehandelt zu werden. Eizellspende und Samenspende wiederum widersprechen dem Recht des Kindes, nach Möglichkeit seine Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen“, kritisiert Martina Kronthaler. Ebenso wird sein Recht auf eine eindeutige Identität verletzt (festgeschrieben in der EMRK).
„Ungeborenen Kindern sollte derselbe Schutz zustehen wie geborenen Kindern. Durch die Achtsamkeit für ihre Würde bringen wir mehr Menschlichkeit in die Gesellschaft und nützen das Wissen, das wir über die erste Lebenszeit haben, zum Wohl der Kinder“, schließt Kronthaler.
Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“
aktion leben verfasste eine Broschüre mit dem Titel „Kinderrechte von allem Anfang an“. In der Broschüre sind zahlreiche Beispiele für Verletzungen von Kinderrechten genannt, die an ungeborenen Kindern geschehen. Sie geht auch auf das Recht auf Leben ein und wie dieses mit der Entscheidungsfreiheit von Frauen in Einklang gebracht werden kann.
Die Broschüre von aktion leben „Kinderrechte von allem Anfang an“ kann um 4 Euro direkt im Online-Shop bestellt werden.