aktion leben: Am Verbot der Sterbehilfe ist festzuhalten!
aktion leben österreich bekräftigt in ihrer Stellungnahme zum laufenden Verfahren G 139/2019 (Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid), in Österreich die Palliativ- und die Hospizbetreuung weiter auszubauen und am Verbot der Sterbehilfe festzuhalten. Darüber waren bereits 2015 in der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ alle Parteien auf Basis der angehörten über 200 ExpertInnen übereingekommen.
Palliativ-Einrichtungen und Hospize ausbauen
„Palliativ-Einrichtungen und Hospize zeigen uns, wie der Wunsch zu sterben auf menschenwürdige und menschengerechte Weise beantwortet werden kann. Eine humane Gesellschaft investiert daher in diese Einrichtungen sowie in Pflege und Betreuung, anstatt aktive Sterbehilfe zuzulassen“, sagt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich.
Auch die Aussagen vieler Betroffener und vor allem von PalliativmedizinerInnen zeigten, dass der Sterbewunsch oft durch Schmerzen, Einsamkeit und Perspektivenlosigkeit entsteht. Dieses Schmerzempfinden könne durch Palliativmedizin stark reduziert und in Extremfällen auch genommen werden. Damit sei zumeist eine Willensänderung hin zum Leben der Betroffenen bemerkbar, so aktion leben in ihrer Stellungnahme.
Druck auf behinderte und ältere Menschen steigt
aktion leben weist darauf hin, dass von einer Aufhebung der aktuellen Regelung behinderte und ältere Menschen besonders betroffen wären. Beispielsweise ist ein häufiger Grund des Sterbewunsches in den Niederlanden, niemandem zur Last fallen zu wollen. Es entstehen das Gefühl und der Druck, sich rechtfertigen zu müssen, Pflege in Anspruch zu nehmen oder überhaupt noch am Leben zu sein.
Geschäft mit dem Tod verhindern
Entschieden stellt sich aktion leben gegen eine geschäftsmäßig organisierte Beihilfe zum Suizid. „Wenn es um Themen wie Leben und Tod geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren. Hier ist vielmehr humanitäres Denken gefragt“, so Kronthaler. Dabei seien die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht geeignete Ansatzpunkte, um die Wünsche und die Selbstbestimmtheit der Menschen in medizinischen Belangen sicherzustellen. Diese gelte es weiterzuentwickeln.
Aktuelle Situation
Die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zum Suizid sind in Österreich durch die §§ 77 und 78 StGB unter Strafe gestellt. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. In den aktuellen Anträgen zur Aufhebung der derzeitigen Regelungen wird argumentiert, dass Menschen zum Leiden gezwungen werden und Hilfe im Ausland annehmen müssten, Letzteres unter Strafandrohung für deren Helfer.
aktion leben unterstützt die Webseite www.lebensende.at des Instituts für Ehe und Familie (IEF) zu diesem Thema. Auf dieser kann online für den Erhalt des österreichischen Konsenses zur Fragen am Lebensende unterzeichnet werden.